Wahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen
Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019
grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein
Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie der Bundeswahlleiter
mitteilt, werden Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind,
nur auf förmlichen Antrag hin bei Vorliegen der entsprechenden
Voraussetzungen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Das hierfür
erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter Europawahl, Informationen für Wähler,
Deutsche im Ausland, zur Verfügung.
Antragsvordrucke sind außerdem voraussichtlich ab Mitte Februar 2019
* bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland,
* bei den Stadt- und Kreiswahlleitungen in der Bundesrepublik
Deutschland sowie
* beim
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Postfach 17 03 77
53029 Bonn
Germany
oder unter der E-Mail-Adresse antrag@bundeswahlleiter.de erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für weitere Personen
angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in
der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich
und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise vom
Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im
Original übermittelt werden. Eine Übermittlung des Antrags per E-Mail
oder per Fax ist nicht zulässig. Er muss bis spätestens zum 21. Tag
vor der Wahl (5. Mai 2019) bei der zuständigen Gemeinde in
Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die
ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig an
die Gemeinde geschickt werden.
Im Internetangebot des Bundeswahlleiters befinden sich ausführliche
Informationen zum Wahlrecht für
1. Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen 27 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union,
2. Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen
Union,
3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem
Aufenthalt im Ausland.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu
finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
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