Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in erster
Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kindern
und Jugendlichen – das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
– beraten. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt mit dem neuen
Bundeskinderschutzgesetz deutlich bessere Rahmenbedingungen für den
Kinderschutz in Deutschland. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen
stellen das Kind in den Mittelpunkt; sie zielen auf Intervention und
Prävention. Das Gesetz ist Ergebnis eines intensiven Austausches mit
Fachleuten und Verbänden, die breite Unterstützung signalisiert
haben. Damit setzt die christlich-liberale Koalition die Vereinbarung
aus dem Koalitionsvertrag um, ein wirksames Kinderschutzgesetz auf
den Weg zu bringen.
Der Ausbau der frühen Hilfen als einer der Schwerpunkte ist der
Union ein großes Anliegen. Die elterliche Erziehungskompetenz wird
dadurch bereits während der Schwangerschaft und in den ersten
Lebensjahren des Kindes gestärkt. Eltern werden ermutigt, in einer
für die Kindesentwicklung zentralen Phase Hilfen zum Aufbau einer
förderlichen Eltern-Kind-Beziehung in Anspruch zu nehmen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich in diesem Zusammenhang der
Bedeutung von Familienhebammen bewusst und wird sich für deren
Finanzierung einsetzen.“
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