Fischbach/Liebing: Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung dürfen nicht verfallen

Die Bundesinvestitionsprogramme zur Finanzierung
der Kinderbetreuung enthalten Fristen, nach deren Ablauf Maßnahmen
nicht mehr gefördert werden können. Die erste Frist läuft am 31.
Dezember 2013 ab, die zweite am 31. Dezember 2014. Hierzu erklären
die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ingrid Fischbach, und der kommunalpolitische Sprecher Ingbert
Liebing:

„Unser Ziel ist es, dass die Mittel zum Ausbau der Betreuung für
die unter Dreijährigen so schnell wie möglich eingesetzt werden. Denn
der Kita-Ausbau muss entsprechend dem Bedarf an Betreuungsplätzen
zügig fortgesetzt werden. Deswegen müssen auch die im
Bundesinvestitionsprogramm zur Finanzierung der Kinderbetreuung
enthaltenen Ausschlussfristen verlängert werden. Es gibt Kommunen –
vor allem in Ballungsräumen -, in denen die Nachfrage an
Betreuungsplätzen besonders groß ist, die aber Probleme beim
Mitteleinsatz haben, weil sie zunächst geeignete Flächen für
Neubauten oder Räumlichkeiten für Umbauten finden müssen. Dies hat zu
einem verzögerten Baubeginn geführt. Probleme können auch entstehen,
wenn sich Baumaßnahmen aus Gründen, die die Kommunen nicht
beeinflussen können, verzögern. All das darf nicht dazu führen, dass
diese Kommunen die eingeplante Förderung nicht erhalten oder sogar
zurückzahlen müssen.

Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Fristen zur Abrufung der
Fördermittel sowohl aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2008 bis 2013
als auch aus dem Programm 2013/2014 moderat verlängert werden. Nur so
können wir sicherstellen, dass alle begonnenen Baumaßnahmen beendet
werden können, auch wenn sie die Frist leicht überschreiten. Wir
hoffen, dass Bundesregierung und Bundesländer hier kurzfristig eine
einvernehmliche Lösung finden, die den betroffenen Kommunen
Planungssicherheit verschafft.“

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