Bislang ist es nicht grundsätzlich verboten, während einer
Gerichtsverhandlung das Gesicht zu verhüllen. Nordrhein-Westfalen und
Bayern wollen nun dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, um
Gesichtsverhüllung vor Gericht zu unterbinden. Damit soll ein
Beschluss der Justizministerkonferenz umgesetzt werden, den
Brandenburg bislang nicht mittrug. Am 21. September wird darüber
beraten.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
„Mit dem Prinzip Extrawurst für Muslime muss Schluss sein. Bei
einer Aussage vor Gericht muss der Richter jedes Gesicht sehen
können, um Mimik und Gestik beurteilen zu können. Das gehört zu
unserem christlichen Grundverständnis von Offenheit. Und hierfür
sollte sich auch die Brandenburger Landesregierung einsetzen. Was
seit Juni 2017 ein Bundesgesetz in der Beamtenschaft und beim Militär
regelt, muss auch für den Gerichtssaal gelten. Für alle
Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligten muss
ein Verhüllungsverbot gelten. Ich fordere von der rot-roten
Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen.“
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