Götz: Niemand bewirkt so viel für die Kommunen wie Angela Merkel

Am heutigen Mittwoch debattierte der Deutsche
Bundestag in einer Generaldebatte den Haushalt 2013. Bundeskanzlerin
Angela Merkel erläuterte ihre politischen Ziele und Handlungsfelder.
Zu den kommunalrelevanten Aspekten ihrer Politik erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:

„Die konsequent kommunalfreundliche Politik der
christlich-liberalen Koalition zahlt sich für die Städte, Gemeinden
und Landkreise milliardenschwer aus. Wir haben unser erklärtes Ziel
erreicht und die Selbstverwaltungskraft vor Ort umfassend gestärkt.

Die Trendwende für Kommunen ist geschafft. Die kommunale
Finanzmisere kann durch Strukturveränderungen dauerhaft überwunden
werden. Bereits für das laufende Jahr 2012 wird mit einem
Haushaltsüberschuss der Städte, Gemeinden und Kreise von bundesweit
rund 2,3 Milliarden Euro gerechnet. Dieser Haushaltsüberschuss wird
sich nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis 2016
kontinuierlich auf rund 5,5 Milliarden Euro steigern. Die
mittelfristige Projektion der öffentlichen Finanzen weist von 2012
bis einschließlich 2016 Finanzierungssalden der Gemeinden von
insgesamt 23 Milliarden Euro auf.

Noch kein Bundeskanzler hat so viel für die Kommunen bewirkt wie
Angela Merkel. Die Politik dieser Bundesregierung verdient das
Vertrauen der Kommunen und der Menschen vor Ort. Es liegt im
ureigenen Interesse der Städte, Gemeinden und Landkreise, dass sich
dieser neue Politikstil noch lange fortentwickeln kann.“

Hintergrund:

Die gute Situation der Kommunalfinanzen ist auch auf einen
Paradigmenwechsel in der Bundespolitik zurückzuführen, den die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert und mitgetragen hat.

Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung der
Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den
Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete
Politik der Bundesregierung, deren Erfolg sich auch bei der
Entwicklung der kommunalen Gewerbesteuer und dem Anteil an der
Einkommensteuer ablesen lässt.

Des Weiteren haben Bundesregierung und Bundestag ihre
Verfahrensbestimmungen geändert. Seither können die kommunalen
Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen, die für sie
relevant sind, immer frühzeitig Stellung nehmen.

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