Regelung zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten
setzt Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts um
Am heutigen Donnerstag beginnt der Deutsche Bundestag die
parlamentarischen Beratungen des 13. Gesetzes zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Umgang mit Diesel-Fahrverboten in
deutschen Städten. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Christian Haase:
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Dreizehnten Gesetz
zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Gesetzentwurf
vorgelegt hat, der klar definiert, bis zu welchem Toleranzwert
Diesel-Fahrverbote nicht verhältnismäßig sind. Das
Bundesverwaltungsgericht hat eindeutig die Verhältnismäßigkeit von
Diesel-Fahrverboten normiert. Diese höchstrichterliche Vorgabe wird
jetzt auch gesetzlich geregelt. Das ist ein wichtiger Beitrag für die
betroffenen Kommunen, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden
müssten.
Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Verkehr fließend
zu halten, sowie stadtentwicklungspolitische Ansätze, um den
Zuzugssog in die städtischen Ballungszentren zu reduzieren. Zudem
haben Bund, Länder und Kommunen in den zurückliegenden Monaten
Maßnahmen ergriffen, die Luftqualität weiter zu verbessern. All dies
muss bei Entscheidungen über Fahrverbote ebenfalls berücksichtigt
werden.“
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