Mit anderen Maßnahmen Luftqualität nachhaltig
verbessern
Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge
in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird den
betroffenen Kommunen nicht helfen, die Luftqualität in den Städten
entscheidend zu verbessern. Fahrverbote sind bestenfalls ein Beitrag
zur Ego-Stärkung beteiligter Protagonisten, sind aber kaum geeignet,
die Luftqualität entscheidend zu verbessern und lassen zudem negative
Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kommunen erwarten.
Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Verkehr fließend
zu halten und stadtentwicklungspolitische Ansätze, um den Zuzugssog
in die städtischen Ballungszentren zu reduzieren. Ein
fortschreitender Zuzug in städtische Ballungszentren, wie ihn
insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit forciert, vergrößert das Problem. Gleiches gilt für
–rote Wellen– und andere verkehrslenkende Maßnahmen, die den
motorisierten Individualverkehr ausbremsen.
Bevor einzelne Fahrzeughalter in Gruppenhaft genommen werden,
müssen alle anderen Ansätze abgearbeitet werden, mit denen die
Luftqualität nachhaltig verbessert werden kann.“
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