Gesetzgebung ist manchmal Glückssache. Vor allem
dann, wenn sich der Gesetzgeber selbst in unlösbare Zielkonflikte
bringt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er meint, seine
Bürger vor allen möglichen Lastern schützen zu müssen – dennoch aber
daran mitverdienen möchte. Alkohol und Tabak sind solche Beispiele,
gegen die teure Kampagnen inszeniert werden, auf deren Steuersegen
aber kein Finanzminister verzichten möchte. Beim Glücksspiel ist das
ähnlich. Angeblich um die Bürger vor den Suchtgefahren des Zockens zu
bewahren, hat sich der Staat das Glücksspielmonopol gesichert. Und
damit er nicht wie ein gieriger Croupier erscheint, dem das Schicksal
seiner Opfer egal ist, wurde im Gesetz verankert, dass Spielsüchtige
oder Menschen mit geringem Einkommen nicht an Glücksspielen
teilnehmen sollen. Das ging so lange gut, bis nun ein Wettanbieter
aus Malta gegen West-Lotto geklagt hat, weil dort Hartz-IV-Empfänger
spielten. Und nun zeigt sich, dass das hehre Gesetz mangels
Kontrollmöglichkeiten in der Praxis gar nicht umzusetzen ist. Pech
gehabt.
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