Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg hat heute in letzter Instanz das Anbringen von Kruzifixen
in italienischen Klassenzimmern für zulässig angesehen. Dazu erklärt
die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda
Hasselfeldt:
„Das heutige Straßburger Urteil wird der lebendigen christlichen
Tradition in Europa gerecht. Es stellt eine erfreuliche Entwicklung
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
dar. Die Richter haben mit dieser Entscheidung das Verhältnis von
Staat und Religion wieder zurechtgerückt. Die deutliche Mehrheit von
15 zu 2 Stimmen in der Großen Kammer zeigt die Stärke dieser
Rechtsauffassung. Ich begrüße dieses Urteil außerordentlich, denn für
mich steht das Kreuz – auch im Klassenzimmer – für Toleranz und
Mitmenschlichkeit. Beides sind wichtige christliche Werte, die den
Mittelpunkt jedes menschlichen Zusammenlebens markieren.
Religionsfreiheit bedeutet auch die Freiheit des Menschen, seinen
jeweiligen Glauben ungehindert ausüben zu können, nicht aber die
totale Freiheit des öffentlichen Raums von Religion. Im Kreuz finden
wir alles, was die Grundlagen unseres Staates und unserer Kultur
ausmacht vor allem auch die Menschenrechte. Die CSU-Landesgruppe
verteidigt daher dieses Zeichen der christlich-abendländischen Kultur
und des christlichen Glaubens.“
Hintergrund:
In dem Ausgangsverfahren hatte sich eine Mutter gegen das Kruzifix
im Klassenraum einer staatlichen Schule in Italien beschwert. In
erster Instanz hatte ihr eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte Recht gegeben. Aufgrund des durch Italien
eingelegten Rechtsmittels hat die Große Kammer des Gerichtshofs die
Entscheidung jedoch nachträglich aufgehoben und die Beschwerde der
Mutter abgewiesen.
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