Heil: Neues Internetportal stärkt Verbrauchervertrauen und ist Chance für die Wirtschaft

Das von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse
Aigner geförderte und von der Verbraucherzentrale Hessen betriebene
Internetportal „lebensmittelklarheit.de“ wurde heute freigeschaltet.
Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Nicht aus der Region kommende aber als regional beworbene
Produkte, Kalbsleberwurst aus Schweinefleisch und Fruchtjoghurt ohne
Früchte: Es muss im Interesse der Wirtschaft sein, dass solche für
den Verbraucher nicht nachvollziehbaren Etikettenschwindel der
Vergangenheit angehören. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher
die heutige Freischaltung des Internetportals
www.lebensmittelklarheit.de.

Wir müssen Wahrheit und Klarheit bei der Kennzeichnung von
Lebensmitteln fördern. Das Internetportal hilft gegen
Verbrauchertäuschungen. Gerade Unternehmen, die sich an Recht und
Gesetz halten, gibt diese Internetseite eine Chance der Präsentation.
Die wenigen schwarzen Schafe, die sich mit Tricks und Täuschung
Vorteile verschaffen wollen, werden benannt.

Diskussionen über den sogenannten Graubereich führen zu mehr
Transparenz darüber, ab wann sich der Bürger durch die Kennzeichnung
oder Aufmachung von Lebensmitteln getäuscht fühlt. Verbraucher
bekommen eine Erläuterung durch die Verbraucherzentrale und in der
Regel eine Antwort vom Unternehmen. Gerade diesen Dialog sollte die
Wirtschaft als Chance begreifen. Auch für Unternehmen ist es oft
nicht einfach zu beantworten, wann es zu einer Irreführung des Kunden
kommt.

Die Politik kann aus diesen Diskussionen Anregungen und
Verbesserungsvorschläge ableiten, die mittelfristig zu Änderungen
der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches oder des europäischen
Lebensmittelrechts führen können.

Wichtig ist hier das richtige Fingerspitzengefühl des
Bundesverbands für Verbraucherschutz beim Moderieren der Diskussionen
und der Auswahl der Beispiele. Rechtmäßig vermarktete Produkte
sollten nicht einseitig an den Pranger gestellt werden, nur weil sie
subjektiv und vereinzelt als irreführend empfunden werden. Gegen eine
intensive Aufklärung der Verbraucher zu Inhalt und Aufmachung von
Produkten spricht jedoch nichts.“

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