Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das
Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts. Damit wird
insbesondere die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln in das deutsche Recht umgesetzt. Dazu erklären
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter, Alois Gerig:
„Ziel der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist es, durch die
Neuordnung des Pflanzenschutzrechts das weltweit herausragende Niveau
der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zu
erhalten. Bereits heute gewährleistet das Zulassungsverfahren einen
hohen Standard beim Schutz von Umwelt und Verbrauchern. Gleichzeitig
wollen wir durch eine pragmatische Umsetzung des EU-Verfahrens zur
zonalen Zulassung den betroffenen Landwirten und Gärtnern dringend
benötigte neue Pflanzenschutzmittel schnellstmöglich bereit stellen.
Wir setzen dabei auf eine Harmonisierung der europäischen Vorgaben
und damit auf einen Abbau der Wettbewerbsverzerrungen für die
deutschen Landwirte. Dafür liefert der heutige Gesetzesbeschluss eine
gute Grundlage.
Damit die zonale Zulassung funktioniert und es zu einer
Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung kommt, ist die
Beteiligung der Behörden in Deutschland nun entsprechend geregelt.
Wir werden uns die Entwicklung der Zulassungen sehr genau anschauen.
Um beurteilen zu können, ob die Regelung die Verfahren behindert, hat
die christlich-liberale Koalition in der Ausschussbefassung eine
Evaluierung nach zwei Jahren vereinbart.
Neue Pflanzenschutzmittel bedeuten Fortschritt an Effizienz und
optimierte Wirkstoffkombinationen. Neue Pflanzenschutzmittel bedeuten
aber nicht mehr Gefährdungspotenzial, wie uns dies die Opposition
immer wieder glauben machen möchte. Dieser Vorwurf zeugt einmal mehr
von fehlender Sachkenntnis. Wer sich gegen die Entwicklung und
Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel wehrt, nimmt billigend die
Bildung von Resistenzen bei Schadorganismen in Kauf. Bei der
anstehenden Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung fordern
wir Bund und Länder auf, für die Ausstellung des Sachkundenachweises
an bereits sachkundige Landwirte ein einfaches, praktikables und
einheitliches Verfahren vorzusehen. Unsere hervorragend ausgebildeten
Landwirte brauchen eines sicherlich nicht: mehr Bürokratie.“
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