Die 1974 geborene Beamtin war im Gefängnis von Burg (Landkreis Jerichower Land) als Ergotherapeutin eingesetzt. Ende 2016 kam sie einem Gefangenen näher und begann eine Liebesbeziehung – offenbar ohne dass es jemandem auffiel. Als der Mann in den offenen Vollzug verlegt wurde, er das Gefängnis also tagsüber verlassen durfte, habe sie mit ihm „mehrfach Zärtlichkeiten ausgetauscht und den Geschlechtsverkehr vollzogen“, heißt es in einer Disziplinarklage, die das Land als Dienstherr im Juli 2023 eingereicht hat. Die Beamtin habe dem Gefangenen auch Briefe und Postkarten „intimen Inhalts geschrieben“.
Mit dem Eingehen einer Liebesbeziehung zu einem Gefangenen gefährde eine Justizvollzugsbeamtin sich selbst, die Kollegen und auch die Gefangenen, heißt es in dem Urteil. Durch das Schreiben von Liebesbriefen habe sich die Frau zudem erpressbar gemacht, der Gefangene hätte das Material jederzeit zu seinen Gunsten einsetzen können. Als mildernde Umstände wertete das Gericht, dass die Beamtin die unerlaubte Beziehung nach der Konfrontation sofort gestanden und dabei ehrliche Reue und Scham gezeigt habe. Zudem sei sie zum Beginn der Affäre „unglücklich in ihrer Ehe“ gewesen und habe dienstliche Probleme gehabt. Das Justizministerium als Dienstherr hatte sogar auf Herabstufung um zwei Ämter geklagt.
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