Der Deutsche Bundestag hat das
Steuervereinfachungsgesetz in zweiter und dritter Lesung
verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
„Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 reduzieren wir den
Papierkram deutlich und helfen damit vor allem denjenigen, die ihre
Steuererklärung selbst ausfüllen. Die Steuererklärung kann künftig
einfacher und schneller erledigt werden. Zugleich entlasten wir
Arbeitnehmer und Familien mit Kindern steuerlich um jährlich 590
Millionen Euro. Auch Unternehmen werden vom
Steuervereinfachungsgesetz profitieren: Der Bürokratieaufwand für
Unternehmen wird um vier Milliarden Euro pro Jahr reduziert.
Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf
1.000 Euro werden Belegsammlungen der Arbeitnehmer in noch größerem
Umfang überflüssig. Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist
rückwirkend ab 2011 anzuwenden. Die Arbeitnehmer werden damit um 330
Millionen Euro entlastet.
Deutliche Erleichterungen ergeben sich auch hinsichtlich der
steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Ab 2012
kommt es auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern
Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung nicht mehr an. Damit
entfällt eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr
Familien mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit
verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.
Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere effektive
Vereinfachungsmaßnahmen wie etwa die umsatzsteuerliche Gleichstellung
von Papierrechnung und elektronischer Rechnung.“
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