Karlsruher Entscheidung hat keine Auswirkung auf die Bundestagswahlen

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl nicht vereinbar mit dem Grundgesetz ist, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPDBundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil mit denkbar knapper Mehrheit gefällt. Die Richter haben aber deutlich gesagt, dass dieses Urteil keine Auswirkung auf die Bundestagswahlen hat. Wie auch der Vorsitzende des Gerichts Andreas Voßkuhle erklärte, gibt es strukturelle Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag.

In der heutigen Konstellation wählt das EU-Parlament keine Regierung, die auf stabile Koalitionen angewiesen wäre, auch die Gesetzgebung erfolgt in der Regel mit wechselnden Mehrheiten. Für die Bundestagswahlen hat dieses Urteil deshalb keine Bedeutung.

Mit diesem Urteil ist aber nicht mehr auszuschließen, dass auch extreme Parteien aus Deutschland mit kleinsten Stimmenzahlen Vertreter ins EU-Parlament schicken werden.

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