Katrin Kunert zur Doping-Studie: Aufklärung geht anders

„Nach der Teil-Veröffentlichung des
–Abschlussberichtes– bleiben mehr Fragen als Antworten. Der Bericht
ist stark gekürzt, Namen werden nicht genannt. Aufklärung sieht
anders aus“, so Katrin Kunert, sportpolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE, zur Debatte über die aktuelle Doping-Studie der
Humboldt-Universität Berlin, die die Doping-Vergangenheit in der
Bundesrepublik untersucht hatte. Kunert weiter:

„Bundesinnenministerium und DOSB lassen de facto jede konstruktive
Mitwirkung vermissen, die doch ihre erste Aufgabe wäre.
Bundesinnenminister Friedrich verschleppt die Aufklärung wissentlich.
Von gleichen Maßstäben gegenüber der Dopingpraxis in Ost und West ist
er weit entfernt, eine Untersuchung der Verwicklungen des eigenen
Hauses wird nicht betrieben. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes
unverantwortlich. Dem DOSB geht es in erster Linie darum, den Mythos
zu wahren, dass die beiden deutschen Dopingsysteme nicht
gleichzusetzen seien. Aber mit dem Fingerzeig auf die anderen sind
die eigenen Versäumnisse nicht aufzuklären. Letztlich wird damit nur
die Verschleierung fortgesetzt, denn erst die konsequente Offenlegung
der Dopingpraxis in der BRD lässt Aussagen über die Vergleichbarkeit
beider Systeme zu.

Jetzt müssen Namen, Fakten und Seilschaften auf den Tisch. Das
Schwärzen von Namen ist sinnlos, da infolge der Verjährungsfrist
nicht mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen ist.

Darüber hinaus muss den beteiligten Wissenschaftlern Rechtsschutz
garantiert werden. Es kann nicht sein, dass nach der vollständigen
Veröffentlichung des Abschlussberichtes die rechtliche Verantwortung
allein bei ihnen liegt und sie, nach Nennung von Namen, mit teuren
Klagen zu rechnen haben. Hier gilt das Konnexitätsprinzip: Wer die
Studie beauftragt hat und Offenlegung wollte, muss auch die
Folgekosten tragen.

In der jetzigen Situation ist es auch nicht mehr ausreichend,
immer nur von Sportlern Offenlegung einzufordern. Trainer, Ärzte,
Verbandsfunktionäre, Sportpolitiker müssen umso mehr ihrer
Mitwirkungspflicht nachkommen. In Konsequenz der Aufarbeitung der
Doping-Praxis muss ein Antidopinggesetz her, dass den Namen auch
verdient. Die Finanzierung der Forschungen für den Zeitraum nach 1990
muss gewährleistet und die weitere Vernichtung von Akten verhindert
werden. In der neuen Wahlperiode sollte eine Enquete-Kommission des
Bundestages die Verstrickungen, Verschleierungsversuche und Netzwerke
in der Dopingpraxis zwischen BMI, DOSB und BiSP aufdecken.“

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
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