Köln. Die rot-grüne Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen ist der Durchsetzung eines Nachtflugverbots für
Passagierflugzeuge am Flughafen Köln/Bonn möglicherweise einen
Schritt näher gekommen. Ein von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei
Quaas und Partner für das Landesverkehrsministerium angefertigtes
Rechtsgutachtenkommt kommt nach einem Bericht des „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagausgabe) zu dem Schluss , dass es trotz
vorliegender Genehmigungen für den Nachtbetrieb eine juristisch
haltbare Lösung gibt, den Flugverkehr für Urlaubsflieger zwischen
0.00 und 5.00 Uhr morgens zu untersagen. Die Rechtsexperten beziehen
sich dabei auf die Nachtflugbeschränkungen (NflB), die zuletzt 1997
beschlossen worden waren. Darin ist festgelegt, dass die gültigen
Regelungen für den nächtlichen Flugbetrieb geändert werden können,
wenn sich „neue rechtliche Rahmenbedingungen“ ergeben haben (Ziff.
11, Abs. 4, NflB 1997). Und dies sei der Fall, argumentieren die
Gutachter. Denn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu
Nachtflugbeschränkungen an deutschen Verkehrsflughäfen habe sich
entscheidend geändert. Während Richter das Luftverkehrsgesetz früher
so interpretierten, dass der Nachtflugbetrieb eigentlich generell
zulässig sei, gingen sie seit 2005 „von einer grundsätzlichen
Freihaltung von Luftverkehr auf den Verkehrsflughäfen in der Kernzeit
zwischen 0.00 und 5.00 Uhr aus“, heißt es in der Studie. Michael
Garvens, Chef des Flughafens Köln/Bonn, sagte dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“: „Ich kann das Rechtsgutachten des Landes nicht
kommentieren, weil es mir nicht vorliegt“. Allerdings habe der
Flughafen nach der Ankündigung der Landesregierung, den Passagierflug
in der Nacht zu untersagen, ebenfalls eine juristische Expertise in
Auftrag gegeben. „Und diese kommt eindeutig zum Ergebnis, dass der
24-Stunden-Betrieb auf dem Flughafen Köln/Bonn inklusive des
Passagierflugs in der Nacht rechtmäßig sind.“
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