Nach den Vorkommnissen in einer
Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen, bei der die Bewohner die
Abschiebung eines Flüchtlings zunächst mit Gewalt verhinderten und
erst am nächsten Tag eine Hundertschaft sowie Spezialkräfte der
Polizei für Ruhe und Ordnung sorgen konnten, sagte der
baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann
(Grüne): „Jeder Mensch muss sich in unserem Rechtsstaat an Recht und
Gesetz halten. Wir dulden keine rechtsfreien Räume und dieser Angriff
auf Polizisten muss geahndet werden.“(1) Auch Bundesjustizministerin
Katarina Barley (SPD) forderte die Durchsetzung von geltendem
Recht.(2)
Dazu sagte der Bundesvorsitzende der Liberal-Konservativen
Reformer (LKR – Die Eurokritiker):
„Markige Sprüche, wie wir sie nach derlei Vorkommnissen von
Vertretern aller Parteien gewohnt sind. In der Realität des
Europaparlaments stellt sich deren Verhalten jedoch konträr zu derlei
Aussagen dar.“
So wurde im Europaparlament am 03.05.2018 ein Entschließungsantrag
verabschiedet, der den Schutz von Kindern in Migrationsfragen zum
Thema hatte (Protection of children in migration, B8-0218/2018). In
deutschen Medien wurde das Thema unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge insbesondere nach den Morden in Freiburg und Kandel heiß
diskutiert. Der deutsche Staat muss sich oft den Vorwurf gefallen
lassen, dass sich viele erwachsene Flüchtlinge als minderjährig
ausgeben, um dadurch in den Genuss der damit verbundenen Privilegien
zu gelangen: Dazu gehört eine intensive Betreuung durch die
Jugendämter, die jährlich durchschnittlich 50.000 Euro pro
minderjährigem Flüchtling in Deutschland kostet.(3)
Dass diese Anschuldigungen den Kern der Sache treffen, zeigten
u.a. Untersuchungen in Schweden und Dänemark. In Dänemark wurden 800
Flüchtlinge medizinisch untersucht, die sich als minderjährig
ausgegeben hatten. Tatsächlich waren jedoch rund 75 Prozent von ihnen
über 18 Jahre alt.(4) Seit März 2017 testet auch Schweden alle
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf ihr Alter. In einem
halben Jahr wurden mehr als 2.500 Personen getestet, wovon über 80
Prozent als volljährig eingestuft wurden.(5)
Die Rechtslage in Deutschland sieht aktuell vor, dass laut § 42f
SGB VIII die Altersfeststellung in der Verantwortung der Jugendämter
liegt, die sich um die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
kümmern. Verweigert sich ein Flüchtling der medizinischen
Untersuchung, so kann die Inobhutnahme durch das Jugendamt verweigert
werden.(6) Faktisch erfolgen jedoch kaum Altersfeststellungen, weil
sich die Jugendlichen weigern.
Im bereits erwähnten Entschließungsantrag des Europaparlaments
wird „betont, dass die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Entnahme
biometrischer Daten von Kindern keinen Zwang anwenden dürfen.“
Bernd Kölmel stellt dazu die berechtigte Frage, „wie soll denn
geltendes Recht umgesetzt werden, wenn dem Staat die Kontrolle rüber
dieses von vornherein entzogen wird?“
und sagte weiter „Die oben genannten Zahlen belegen eindrucksvoll,
wie hoch der Anteil der angeblich minderjährigen Flüchtlinge ist, die
bei der Angabe ihres Alters betrügen. Ein medizinischer Test ist die
einzige Möglichkeit, das Alter eines Menschen relativ genau
festzustellen. Dass diese Option durch die Hintertür Europaparlament
ausgeschlossen und somit geltendes nationales Recht in Frage gestellt
wird, ist nicht akzeptabel.“
„Wir, die Liberal-Konservativen Reformern (LKR – Die Eurokritiker)
fordern nicht nur die Durchsetzung von Recht und Gesetz, wir stimmen
auch für dieses, und konsequenterweise auch gegen diese
Entschließung.“.
Schließlich wies Bernd Kölmel daraufhin: „Alle Parteien, die in
Deutschland markige Sprüche auffallen haben für diesen Passus
gestimmt.(7) Alle Anwesenden von SPD, Grünen, Linke und FDP haben
damit einmal mehr bewiesen, dass sie entgegen ihrer Aussagen kein
Interesse an der Durchsetzung geltenden Rechts haben.“
(1) http://ots.de/PSA8Uk
(2) http://ots.de/thIl34
(3) http://ots.de/polZnw
(4) http://ots.de/A3yRby
(5) http://ots.de/rBoQYK
(6) http://ots.de/uBJ93T
(7) http://ots.de/QUluY6
Pressekontakt:
Stephanie Tsomakaeva
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