Heute diskutieren der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung über die Altschuldenentlastung für
Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold
Vaatz sowie der Berichterstatter Volkmar Vogel:
„Die ostdeutschen kommunalen Wohnungsunternehmen sind wegen noch
bestehender Lasten aus Altschulden in ihrer Existenz nicht mehr
gefährdet. Das belegt das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung in Auftrag gegebene Gutachten. Die Altschuldenhilfe
und das Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost haben entscheidend
dazu beigetragen, dass viele ostdeutsche kommunale
Wohnungsunternehmen zur Sicherung ihrer Existenz den erforderlichen
Strukturwandel bewältigen konnten. Große Leerstände bedrohten
zahlreiche Unternehmen. Ein Erfolg für die Weiterführung des
Stadtumbaus Ost ist es daher, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen
sichergestellt wurde, dass seine Finanzierung auf hohem Niveau
fortgeführt wird. Wir legen Wert darauf, dass das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Entwicklung weiter
beobachtet und mittelfristig neu bewertet.“
Hintergrund:
Zusätzliche Altlastenschuldhilfe steht bisher nur den
Wohnungsunternehmen zu, die existenzgefährdet sind und mindestens 15
Prozent Leerstand haben. Die Mittel für die Altschuldenentlastung
wurden mehrmals bis auf aktuell 1,1 Milliarden Euro aufgestockt.
Bisher wurden 900 Millionen Euro für die Entschuldung nach erfolgtem
Abriss von ca. 220.000 Wohnungen ausgezahlt. Für 200
Wohnungsunternehmen stehen noch ca. 180 Millionen Euro bereits
bewilligte Mittel zum Abruf bereit. Die aktuelle Regelung gilt bis
2013. Die steigenden Abrisskosten sind 2010 bereits berücksichtigt
worden. Die Abrissförderung wurde von 50 auf 70 Euro/qm erhöht.
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