Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet am
Mittwoch ein Diskussionsforum zum Urheberrecht. Dazu erklären die
stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael
Kretschmer und Günter Krings:
„Eine weitere Tagung des Bundesjustizministeriums zum Urheberrecht
ist angesichts der drängenden Fragen das falsche Signal. Die
Justizministerin muss endlich einen Gesetzentwurf zum Urheberrecht
vorlegen.
Vor allem Lehrer, Wissenschaftler, Forscher und Bibliothekare in
Deutschland warten ebenso wie die Verlage dringend auf konkrete
Lösungen im Urheberrecht. Die Sonderregelung für den Unterricht und
das wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen läuft Ende dieses
Jahres aus. Es droht eine große Rechtsunsicherheit. Das zögerliche
Vorgehen der Justizministerin lässt kaum noch Zeit für die sinnvolle
dauerhafte Reform des § 52a UrhG. Deswegen könnte eine letztmalige
kurze Befristung notwendig werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet eine endgültige
Überarbeitung dieser Sonderregelung, die Wissenschaft und Verlagen
ausreichend Verhandlungsspielraum lässt, aber dort eingreift, wo
Verlage keine Online-Angebote zu vernünftigen Bedingungen
bereitstellen. Genau das hätten wir gerne schon in dieser Wahlperiode
auf den Weg gebracht. Dies hätte den Anwendungsbereich der Schranke
auf das notwendige Maß reduziert, zugleich aber Schulen, Hochschulen
und anderen Bildungseinrichtungen eine dauerhafte Rechtssicherheit
gegeben. Eine solche Regelung hätte auch faire privatrechtliche
Vereinbarungen mit den Verlagen beschleunigen können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich darüber hinaus in ihrem
Diskussionspapier zum Urheberrecht auch für eine Überarbeitung der
Regelungen für Unterricht und Forschung ausgesprochen. Die
Sonderregelungen sollen übersichtlich zu einer einheitlichen
Wissenschaftsschranke zusammengeführt werden, die auch die
Veränderungen durch die Digitalisierung berücksichtigt.“
Hintergrund:
§ 52a UrhG erlaubt Schulen, Hochschulen und nichtgewerblichen
Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung eine begrenzte öffentliche
Zugänglichmachung z.B. für Vorlesungen oder Semesterapparate. Diese
so genannte Schranke des Urheberrechts wurde 2003 eingeführt und war
zeitlich befristet bis 2007. Sie wurde zweimal, zunächst für zwei und
dann um weitere vier Jahre, verlängert. Ohne eine weitere
Verlängerung läuft sie am 1.1.2013 aus.
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