Krings: Alle Länder müssen Besoldung von Professoren überprüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Februar
2012 die hessische Regelung zur Besoldung von W 2-Professoren für
verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter
Krings:

„Professoren gehören zu den Leistungsträgern unseres Landes.
Professoren an deutschen Hochschulen haben einen steinigen und
anspruchsvollen Weg zurückgelegt, ehe sie in ihr Amt gelangen. Wenn
wir den international hohen Standard unseres universitären
Lehrpersonals nicht gefährden wollen, müssen Professoren so bezahlt
werden wie leitende Verwaltungsbeamte oder Gymnasiallehrer.

Alle Länder sind nun in der Pflicht, ihr Besoldungsniveau für
Professoren zu überprüfen. Wer unangemessen an der wissenschaftlichen
Leistungselite unseres Landes spart, schadet der Zukunft unserer
Bildungsrepublik.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de