Die Sensibilität für ärztliche Verfehlungen ist
merklich gestiegen – in den eigenen Reihen und bei den Patienten.
Auch die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes über steigende
Todesfälle sind dafür ein Beleg, so irritierend das vielleicht auch
klingen mag. Nur wer sich zu seinen Fehlern bekennt beziehungsweise
den Mut aufbringt, bei vermutetem Pfusch den oft zähen Gang durch die
juristischen Instanzen zu beschreiten, kann dafür sorgen, dass sich
die Situation verbessert. Es geht nicht darum, Ärzte an den Pranger
zu stellen, sondern darum, aus Fehlern zu lernen. Beim Meldewesen hat
die Bundesregierung schon für etwas mehr Transparenz gesorgt. Auch
der mangelnden Hygiene in manchen Kliniken will sie per Gesetz
zuleibe rücken. Das ist gut und richtig. Was immer noch fehlt, ist
die Stärkung der Patientenrechte. Im Kern bündelt der vorliegende
Arbeitsentwurf nur die geltende Rechtslage. Warum es keinen
Härtefallfonds für eine schnelle Hilfe von Geschädigten geben soll,
ist genauso unverständlich wie die Tatsache, dass sich die Regierung
bei der Forderung nach einem verpflichtenden Nachweis über eine
ärztliche Haftpflichtversicherung für nicht zuständig erklärt. Hier
muss Schwarz-Gelb nacharbeiten.
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