Jesus liebt Sie, vielen Dank, dass Sie bei uns
eingekauft haben... So verabschiedete ein
Callcenter-Agent seine Kunden. Dass er dafür entlassen wurde, ist
mehr als nur verständlich. Denn gut gemeint ist manchmal schlicht das
Gegenteil von gut gemacht. Für die meisten Kunden des Callcenters
dürfte der Gesprächspartner einfach nur ein „frommer Spinner“ gewesen
sein, der ihnen mit seiner Floskel seltsam vorkam, oder sogar gehörig
auf die Nerven ging. Womit er letztlich nur das Gegenteil von dem
erreichte, was er eigentlich erreichen wollte. Statt Kunden für den
eigenen Glauben zu gewinnen, sorgte er dafür, dass sie seinem
Arbeitgeber verloren gingen. Natürlich, jeder Einzelne darf in diesem
Land seine Religion bekennen. Das ist Teil der Religionsfreiheit.
Aber er darf sie niemandem aufdrängen, auch dem Arbeitgeber und
dessen Kunden nicht. Denn die Religionsfreiheit des Einzelnen endet
dort, wo die Freiheiten von Anderen beschnitten werden. Schon
deswegen geht die Kündigung in Ordnung – sonst müsste es das
Unternehmen auch ertragen, dass irgendwann ein Telefonist am Ende des
Verkaufsgespräches sagt: „Es gibt keinen anderen Gott außer Allah,
und Mohammed ist sein Prophet.“
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