Zur Streichung der automatischen Gesichtserkennung aus dem
Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz erklärt Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:
„Seehofers späte Einsicht ist besser als keine. Der Einsatz von automatischer
Gesichtserkennungssoftware bedroht unsere individuelle Freiheit. Die Streichung
aus dem Entwurf des Bundespolizeigesetzes war daher überfällig. Jetzt muss
sichergestellt werden, dass sie nicht durch die Hintertür auf Länderebene
eingeführt wird.
Automatische Gesichtserkennung dreht die Beweislast im öffentlichen Raum um. Sie
ist ein tiefer Einschnitt in die Privatsphäre und Freiheitsrechte der Bürger.
Zudem lädt Gesichtserkennungssoftware zum Missbrauch ein. Nicht ohne Grund
verbieten Städte wie das kalifornische San Francisco den Einsatz von
intelligenter Videoüberwachung in ihren Behörden vollständig. Ein umfassendes
und rigoroses Verbot von intelligenter Videoüberwachung ist die einzig logische
Konsequenz.“
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Anders Mertzlufft
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