LVZ: Bundestags-Juristen halten denkbare Regelungen zum Betreuungsgeld verfassungsrechtlich „für fragwürdig“ / FDP will Regelung blockieren

Die FDP will ihren Widerstand gegen die Einführung
des von der CSU gewünschten und von der Koalition vereinbarten
Betreuungsgeldes verschärfen. Gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“
(Dienstag-Ausgabe) sagte Lasse Becker, Vorsitzender Jungen Liberalen,
die FDP müsse „Nein zum Betreuungsgeld sagen“, wenn die Kosten von
rund zwei Milliarden Euro jährlich nicht zuvor aus einem der
Haushalte der CSU-Bundesministerien“, also Verbraucher, Verkehr oder
Innen, „seriös gegenfinanziert“ worden seien. Eine politische Lösung
auf dem CSU-internen Verrechnungsweg werde gesucht.
Schleswig-Holsteins FDP-Chef, der Noch-Vizeministerpräsident Heiner
Garg, nannte das Betreuungsgeld gegenüber der Zeitung „absoluten
Unsinn, den wir uns weder finanziell noch bildungspolitisch leisten
können“. Das Projekt müsse deshalb „verhindert werden“. Im Streit um
das Betreuungsgeld hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages
die Position der Kritiker gestärkt. In einer der „Leipziger
Volkszeitung“ vorliegenden 15-seitigen juristischen Ausarbeitung zur
Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes mit dem
Verfassungsrecht, kommen die Parlamentsjuristen zu einem
zweigeteilten Fazit. So erscheine „die Erforderlichkeit einer
bundeseinheitlichen Regelung“, egal wie der Gesetzentwurf konkret
ausfallen werde, verfassungsrechtlich betrachtet als „insgesamt
fraglich“. Das politische Versprechen, das Betreuungsgeld zum
Ausgleich für die bereits geltende Betreuungsregelung einzuführen,
bilde „kein Erfordernis einer Regelung auf Bundesebene“. Vielmehr
spräche vieles für eine Regionalisierung von steuerfinanzierten
Familienleistungen als Alternative. Entsprechend hat bereits das
Bundesjustizministerium argumentiert.

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