Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert
einen Notfall-Plan zur Rettung des Rechtsanspruchs auf einen
frühkindlichen Betreuungsplatz. Sein Hauptgeschäftsführer Gerd
Landsberg sagte in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“
(Donnerstag-Ausgabe) zugleich: „Das Unheil ist noch aufzuhalten. Dazu
müssen die beteiligten Politiker aber ihr Schwarze-Peter-Spiel
einstellen und stattdessen ein gemeinsames Aktionsprogramm
aufstellen.“ Bestandteil des Notfallplans müssten, so Landsberg,
unter anderem größere Betreuungsgruppen, schnell angelernte Erzieher
sowie eine Selbstverpflichtungsklausel der Wirtschaft zur raschen
Schaffung tausender betriebsnaher Betreuungsplätze sein. „Absoluter
Vorrang muss der finanzielle wie organisatorische Kraftakt haben, den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Wenn das Geld
nicht reicht, muss das Betreuungsgeld verschoben werden“, meinte
Landsberg ergänzend. . Im Einzelnen sagte Landsberg zu den Inhalten
des geforderten Aktionsplans der Politik, dieser müsse „in erster
Linie eine Ausbildungsinitiative für Erzieher und die
Flexibilisierung von Betreuungs-Standards“ neu regeln. Dazu könnten
im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zusätzlich 5000 Stellen für
junge Leute geschaffen werden, die vielleicht später professionell
als Erzieher arbeiten wollten. „Deshalb sollte für den Notfall ein
vorübergehender Fonds geschaffen werden, um den Städten zu helfen,
denen eine große Klagewelle droht.“ Aufgabe der Bundesagentur für
Arbeit sei es, „junge Arbeitslose für die Betreuung zu
qualifizieren“, regte Landsberg an. „Das Bundesfinanzministerium
könnte die früher geltende Regelung zeitweilig wieder einführen, dass
Frauen nicht sozialversicherungspflichtig sind, die neben der
Betreuung des eigenen Nachwuchses auch noch ein oder zwei Kinder
zusätzlich betreuen wollen.“ Tagesmütter gewinnen und dadurch
Betreuungsplätze zu sichern sei „der einfachste, billigste und
schnellste Weg“, meinte der Hauptgeschäftsführer. „Natürlich kann man
die Zahl der Plätze auch dadurch erhöhen, dass die Gruppengröße bei
Betreuungseinrichtungen erhöht werden. Das geht, wenn man einer
Erzieherin beispielsweise vorübergehend ein, zwei Hilfskräfte an die
Seite stellt.“ Von der Wirtschaft erwarte er sich „eine
Selbstverpflichtung, dass sie bis 2013 so und so viele tausend Plätze
entweder in Betriebskindergärten schaffen oder bei kleineren
Unternehmen verbindliche Kooperationen mit vorhandenen Kindergärten
eingehen“. Das müsse jetzt vorbereitet werden. „Es ist dringend. Am
1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen
Kinderbetreuungsplatz. Zu dem Zeitpunkt befinden wir uns in der
heißen Phase des nächsten Bundestagswahlkampfes.“ Die Eltern würden
ganz sicher nicht differenzieren, wer schuld sei, wenn es mit dem
Rechtsanspruch nicht klappe.
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