LVZ: Sachsen verteidigt „Extremismus-Klausel“: „Es geht auch um Vertrauen im Umgang mitöffentlichen Geldern“

Im Streit um die vom Bund und vom Freistaat
Sachsen geforderte „Extremismusklausel“ für die Vergabe von
Fördermitteln an Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus
engagieren, hat die sächsische Regierung auf „die Verantwortung der
Zivilgesellschaft und Initiativen zur Stärkung der Demokratie“
hingewiesen. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte der
„Leipziger Volkszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe): „Es geht bei dem Kampf
gegen Extremismus um Demokratiestärkung und nicht um eine Atmosphäre
des Misstrauens. Aber entscheidend ist auch, dass öffentliche Gelder
nicht in falsche Hände geraten.“ Es gehe deshalb auch um Vertrauen im
Umgang mit öffentlichen Geldern. Deshalb, so Ulbig, „ist es zumutbar,
dass jeder Zuwendungspartner sicherstellt, dass jeder einzelne
Projektpartner das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung unterschreibt“.

Keiner wisse, ob nicht auch rechtsextreme Organisationen bei
geschickter Tarnung versuchten, an öffentliche Fördertöpfe zu kommen.
Deshalb wundere ihn „der Aufschrei“ gegen diese
Verantwortungs-Klausel, sagte Ulbig. Die freiheitlich-demokratische
Grundordnung sei „eine klare Trennungslinie und sollte jeder
Initiative ein klares Bekenntnis zu ihr ermöglichen“, warb der
Innenminister um Verständnis.

Der Vorstandsvorsitzende der der Linkspartei nahestehenden
„Rosa-Luxemburg-Stiftung“, Heinz Vietze, meinte dagegen gegenüber der
Zeitung, mit dem Stichwort „Extremismusklausel“ werde „ein
fragwürdiger Extremismus-Begriff“ zur Grundlage der politischen
Arbeit gemacht. „Damit gefährdet man zudem verdienstvolle
demokratische Initiativen gegen den Neonazismus und erschwert somit
den Kampf gegen menschenverachtende Ideologien.“

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte zuvor
betont, die neu verlangte „Demokratieerklärung“ sei eine Belastung
und ein Störfeuer für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem
Kampf gegen Rechtsextremismus.

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