Voraussichtlich erst im Juni wird der von
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) angekündigte Einstieg
in ein transparentes Management beim Pflege-TÜV samt Schiedsstelle
für streitige Fälle Gesetzeskraft erhalten. Nach einem Bericht der
„Leipziger Volkszeitung“ (Montag-Ausgabe) soll die
Schiedsstellen-Regelung zur Kontrolle der Pflegeeinrichtungen an ein
laufendes Gesetzesvorhaben angehängt werden. Dies werde vermutlich
das anstehende Krankenhaus-hygienegesetz sein. Das dauere aber bis
zur Sommerpause, erklärte ein Sprecher des Rösler-Ministeriums. Der
Minister hatte noch im Dezember erklärt, das Jahr 2011 werde zum Jahr
der Pflege werden und wenn es bei der Suche nach
Transparenzvereinbarungen für den Pflege-TÜV weiterhin beim
Widerstand kleiner Interessenverbände bliebe „werden wir gleich im
neuen Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, um diese
Verweigerungshaltung aufzubrechen“. Die Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospitz Stiftung kritisierte gegenüber der „Leipziger
Volkszeitung“ diese Verzögerung beim Pflege-TÜV scharf. Eugen Brysch,
Vorstandschef der Organisation, sagte gegenüber der Zeitung: „Für die
Versicherten ist das nicht akzeptabel. Wir brauchen einen
Gesundheitsminister und keinen Ankündigungsminister.“ Es könne nicht
Aufgabe der Politik sein, eine Zuschauerrolle zu spielen. „Wenn beim
Pflege-TÜV nichts läuft, dann kann das Gesundheitsministerium auf das
Instrument der Schiedsstellenlösung zurückgreifen. Schließlich hat
das bei den Hausarztverträgen auch funktioniert.“ Brysch mahnte bei
der Kontrolle der Pflegeeinrichtungen eine Lösung im Sinne der
Patienten an. „Das Konsenserfordernis von Leistungsanbietern und
Kostenträgern, das heute herrscht, ist gescheitert. Auch müssen die
Patientenvertreter endlich mit an den Tisch“, so Brysch. Mit Blick
auf die Transparenzregelungen sagte der Chef der
Patientenschutzorganisation: „Die Einhaltung der Wartungsintervalle
und die vollständige Dokumentation im Wartungsheft spielen beim
Auto-TÜV keine Rolle. Absurd ist, dass der Pflege-TÜV genau das zum
Kernpunkt der Benotung macht.“ Eine sinnvolle Benotung sehe anders
aus: „Wer bei der Wundgeschwür-Vorsorge oder bei der Medikamentengabe
eine Fünf erhält und wer Menschen ohne Genehmigung ans Bett fesselt,
der ist durchgefallen. Stellt sich bei einer erneuten Prüfung heraus,
dass die Ergebnisse weiterhin schlecht sind, muss der Anbieter die
Zulassung verlieren“, verlangte Brysch.
Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/233 244 0