Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) zu Kinderlärm

So einig war man sich im Bundestag selten:
Dass es sich bei Kinderlärm nicht um Umweltverschmutzung im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, ist seit gestern sozusagen
amtlich. Quer durch die Fraktionen herrschte die Meinung, dass die
Regelung kinderfreundlicher abgefasst sein muss. Gut so! Zwar wird
mit der Gesetzesänderung gewiss nicht alles Friede, Freude,
Eierkuchen sein. Klagen und Prozesse drohen auch in Zukunft, nur dass
es schwerer wird, tatsächlich die Schließung von Kindereinrichtungen
zu erwirken. Umgekehrt erlaubt die neue Gesetzeslage natürlich nicht,
dass ab sofort hemmungslos auf den Nerven der Anwohner rumgetrampelt
werden darf. Vielmehr sind die Erzieherinnen und Erzieher in der
Pflicht, die lieben Kleinen zur Rücksichtnahme anzuhalten. +++

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