Das Bundesministerium des Innern hat am heutigen
Donnerstag die aktuellen Asylzahlen veröffentlicht. Mit 11.220
Anträgen lag die Zahl der Asylanträge im Februar 2014 um rund 70
Prozent über dem Vergleichsmonat im Jahr 2013. Bereits 2013 war mit
insgesamt 127.023 gestellten Asylanträgen ein Rekordjahr. Dazu
erklärt der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Wir müssen die Vorgaben des Koalitionsvertrages im Asylrecht
zügig umsetzen, um den dramatisch gestiegenen Zahlen
entgegenzuwirken. Neben einer zügigen Aufstockung des Personals beim
Bundesamt für Flüchtlinge und Migration, müssen wir vor allem die
Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die betroffenen Balkanstaaten
Serbien, Albanien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina
erweitern.
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland befindet sich nach den
bereits sehr hohen Zahlen im Jahr 2013 weiter auf einem alarmierend
hohen Niveau. Unter den aktuellen zehn Hauptherkunftsstaaten befinden
sich mit Serbien, Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina vier
Balkanländer, deren künftige EU-Mitgliedschaft diskutiert wird. Aus
diesen Staaten stammen rund 30 Prozent der aktuellen Antragssteller.
Im Februar 2013 waren es rund 3.200. Während die Gesamtschutzquote im
Februar 2013 für alle Herkunftsländer bei 22,9 Prozent liegt, liegt
die Anerkennungsquote bei den betroffenen Balkanstaaten bei nahezu
Null.
Auch im Interesse der wirklich Schutzberechtigten etwa aus Syrien
muss eine erhebliche Verfahrensverkürzung erreicht werden. Hierzu
werden die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten und eine
Personalaufstockung für die Bearbeitung der Anträge maßgeblich
beitragen.
Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die wir schützen
müssen. Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Deshalb ist es
richtig, dass wir im Koalitionsvertrag eine erhebliche Beschleunigung
der Asylverfahren beschlossen haben. Wer asylberechtigt ist, soll
schnell Klarheit über Schutz und Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer
am Ende eine rechtsstaatlichen Verfahrens weder Asyl noch
Flüchtlingsschutz erhält, muss auch ausreisen, notfalls durch
Abschiebemaßnahmen der Bundesländer.“
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