Nach dem versuchten Bombenanschlag am Bonner
Hauptbahnhof sind Lücken bei der Videoüberwachung des Bahnhofs
deutlich geworden. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein anerkanntes
und effektives Mittel, um sowohl Straftaten zu verhüten als auch die
Verfolgung von begangenen Taten zu erleichtern. Insbesondere zur
Terrorbekämpfung ist die Videoüberwachung unverzichtbar. Öffentliche
Bereiche mit starkem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Bahnhöfe,
sollten daher möglichst vollständig überwacht werden. Hierzu gehört
es auch, dass die Videoaufnahmen zumindest kurzfristig aufgezeichnet
und ausgewertet werden können. Anderenfalls würde der Nutzen für eine
wirksame Strafverfolgung entfallen.
Es ist ein Armutszeugnis, dass im Fall des versuchten
Bombenanschlags in Bonn die einzig verwertbaren Bilder aus den
Kameras eines Schnellrestaurants stammen. Bundespolizei und Bahn
müssen nun umgehend alle Überwachungskonzepte für deutsche Bahnhöfe
gewissenhaft auf bestehende Lücken überprüfen und eine
flächendeckende Aufzeichnung schnellstmöglich sicherstellen.“
Hintergrund:
Von sechs installierten Überwachungskameras am Bonner Hauptbahnhof
wurden keine Videobilder des versuchten Terroranschlags
aufgezeichnet. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat als
Konsequenz eine Ausweitung der Videoüberwachung gefordert.
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