Am 17. Juni 1988 beschloss das Europaparlament, die
jeweilige nationale Gebärdensprache in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft als vollwertige Sprache anzuerkennen. In
Deutschland gilt die Gebärdensprache seit elf Jahren als offizielle
Sprache. Dazu erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:
„Sprache stiftet kulturelle Identität und verbindet die Menschen.
So ist auch die Gebärdensprache elementar für die gesellschaftliche
Teilhabe der rund 200.000 gehörlosen Menschen in Deutschland.
Gehörlose Menschen sind weitgehend auf Assistenz angewiesen, um
selbstständig ihre Angelegenheiten regeln zu können. Mit dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002 haben
Menschen mit Hörbehinderung und ihre Verbände einen wichtigen
Meilenstein erreicht. Seitdem ist die deutsche Gebärdensprache als
eigenständige Sprache und Kommunikationsform anerkannt. Wer eine Hör-
oder Sprachbehinderung hat, hat ein Anrecht auf Kommunikationshilfe
wie etwa Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher. Doch die
Erfahrungen der Betroffenen zeigen, dass Gesetz und Praxis vielerorts
bis heute auseinanderklaffen. Deshalb möchten wir die Betroffenen
ermutigen, Kommunikationshelfer in Anspruch zu nehmen.
In ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung das Ziel
gesetzt, alle öffentlich zugänglichen Informations- und
Kommunikationssysteme barrierefrei zu gestalten. Die Verabschiedung
der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die
Übersetzungen in Gebärdensprache für Internetseiten des Bundes
vorsieht, war ein wichtiger Schritt. Viele weitere Initiativen sind
nötig, insbesondere auch für den Zugang zu Bildungseinrichtungen.
Dann können gehörlose Menschen in Zukunft gleichberechtigt mit
Menschen ohne Behinderung leben und arbeiten.“
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