Zu den aktuellen Beschlüssen des weißrussischen
Regimes, den Druck auf die Opposition zu erhöhen, erklärt der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp
Mißfelder:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt die jüngsten Beschlüsse
des weißrussischen Regimes. Durch sie werden vor allem die Befugnisse
des Inlandsgeheimdienstes KGB erweitert. So ist es dem Geheimdienst
in Zukunft offiziell erlaubt, sich gewaltsam Zutritt zu Wohnungen und
Büros zu verschaffen. Außerdem darf die Polizei künftig friedliche
Demonstrationen auflösen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die
sogenannten stillen Protestzüge, bei denen Menschen gemeinsam
schweigend durch die Straßen laufen, zukünftig zu unterbinden.
Oppositionelle dürfen zudem kein Geld mehr aus dem Ausland annehmen.
Das weißrussische Regime mit Lukaschenko, dem letzten Diktator
Europas, schließt sich mit diesen Beschlüssen aus der Gemeinschaft
zivilisierter Staaten aus. Wer elementare Grundrechte wie das Presse-
und Versammlungsgebot, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die
Unverletzlichkeit der Wohnung in so eklatanter Weise verletzt,
verstößt gegen fundamentale Grundsätze der Völkergemeinschaft. Wir
begrüßen daher auch die erst jüngst durch die die EU-Außenminister
beschlossene Verschärfung der Strafmaßnahmen gegen Weißrussland.
Danach wurden zusätzlich 16 weitere Personen aus dem Führungskreis um
Lukaschenko mit einem Einreiseverbot in die EU belegt und ihre Konten
gesperrt. Inzwischen sind von diesen Sanktionen mehr als 200 Personen
betroffen. Auch die Vermögenswerte von Unternehmen, die dem Regime
nahestehen, werden eingefroren.
Außerdem fordere ich die weißrussische Regierung zur sofortigen
und bedingungslosen Freilassung der politischen Gefangenen auf, die
im Umfeld der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 verhaftet und
aus politischen Gründen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt
wurden. Viele dieser Gefangenen sind im Gefängnis Strafmaßnahmen,
psychischem Druck und Gewaltandrohungen ausgesetzt.“
Hintergrund:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in drei überfraktionellen
Anträgen (Belarus – Repressionen beenden, Menschenrechtsverletzungen
sanktionieren, Zivilgesellschaft stärken Drs. 17/4685, Freie und
gleiche Wahlen in Belarus einfordern – Menschenrechtslage verbessern
Drs. 17/4194, Belarus nach den Wahlen – Repressionen beenden Drs.
17/6144) unter anderem die brutalen Unterdrückungsmaßnahmen gegenüber
der belarussischen Opposition und die Verurteilung zahlreicher
Oppositionspolitiker und Journalisten sowie deren zum Teil
erniedrigende und menschenunwürdige Behandlung verurteilt.
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