Mitteldeutsche Zeitung: Anti-Terror-Datei Union weist Kritik zurück

Der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, hat die Kritik der
Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff an der überarbeiteten
Anti-Terror-Datei zurückgewiesen. „Es gibt wenige Gesetze im Bereich
der Inneren Sicherheit, die derart umfangreich evaluiert und
anschließend noch einer eingehenden verfassungs-gerichtlichen Prüfung
unterzogen wurden wie die Anti-Terror-Datei“, sagte er der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Mit dem
Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei und, wo
erforderlich, auch der Rechts-extremistendatei werden die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang umgesetzt. Die Kritik
der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit am Gesetzentwurf kann nicht nachvollzogen
werden. Es gilt weiterhin: Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch die
Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit der
berechtigten Forderung nach einem besseren Informationsaustausch
unserer Sicherheitsbehörden ernst machen will.“ Voßhoff hatte dem
federführenden Bundesinnen-ministerium von Thomas de Maizière (CDU)
in einer Stellungnahme an den Bundestags-Innenausschuss vorgeworfen,
in dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zentrale Vorgaben des
Verfassungsgerichts zu missachten. „Hieraus resultieren erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken“, heißt es in dem Schreiben.

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