Mitteldeutsche Zeitung: MZ zu Namensschildern für Sachsen-Anhalts Polizisten

In den meisten europäischen Nachbarstaaten, außer
Österreich, ist es üblich, dass Polizisten gut sichtbar einen Namen
oder eine Nummer tragen. Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es
diese Kennzeichnungspflicht. Und bislang ist nicht bekannt, dass
diese Beamten, ihre Frauen oder Kinder, Nachteile hätten. Viel
wahrscheinlicher ist, dass die Kennzeichnung Vertrauen schafft. Wer
sich ausweist und sein Gesicht zeigt, hat in der Regel nichts zu
verbergen. Schließlich sind es gerade die Behörden, die dies stets
auch von den Bürgern auf einer Demonstration erwarten. Deshalb sollte
es erst recht für Sicherheitskräfte gelten.

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Hartmut Augustin
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