Mitteldeutsche Zeitung: Sportwetten und Hartz IV
Lotto Sachsen-Anhalt hält Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger für lebensfremd

Bei Lotto Sachsen-Anhalt ist die einstweilige
Verfügung des Landgerichts Köln zum Wettverbot für Hatz-IV-Empfänger
mit Verwunderung aufgenommen worden. Pressesprecherin Ute Semkat
sagte der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen zeitung (Freitag):
„Die Entscheidung ist lebensfremd, wie soll man das Verbot,
Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, denn umsetzten?“ Man
könne des Menschen ihre soziale Lage weder ansehen noch sich
Ausweise zeigen lassen, sagte Semkat. „Lottoverkaufsstellen sind
keine Sozialpolizei.“ Aus Sicht von Lotto Sachsen-Anhalt werde mit
einer solchen Entscheidung eine bestimmte Gesellschaftsschicht
bevormundet und diskriminiert.

Es sei nicht auszuschließen dass es unter den Hartz-IV-Empfängern
Menschen geben, die spielsuchtgefährdet sind, räumt Semkat ein. Es
gebe aber bei Lotto Sachsen-Anhalt bereits Vorkehrungen. So dürfen
Sportwetten nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Auffälliges
Spielverhalten könnte so erkannt und die betreffenden Kunden darauf
angesprochen werden. „Die Lotto-Verkäufer sind für solche Fälle
geschult“, so Semkat. „Die Klage betrifft nur Westlotto“, betonte die
Pressesprecherin. Für die Lottogesellschaft in Sachsen-Anhalt ändere
die Entscheidung nichts.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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