Auch wenn die Münsteraner Richter betonen, es gebe keinen Automatismus hin zu einer nächsthöheren Einstufung durch den Verfassungsschutz: Mit ihrem Urteil vom Montag ist es wahrscheinlicher geworden, dass der Inlandsgeheimdienst nach den drei Landesverbänden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen demnächst auch die Bundespartei als gesichert rechtsextrem einordnen wird. Dieser Schritt würde auch die politischen Hürden senken, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Die Debatte darüber, die in den zurückliegenden Wochen etwas abgeebbt war, dürfte schon jetzt wieder Fahrt aufnehmen.
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