Montgomery: Freie Wahl für Patienten in Europa / EU-Parlament beschließt Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

„Gesundheit ohne Grenzen: Patienten in Europa
können endlich frei entscheiden, von welchem Arzt und in welchem Land
sie sich behandeln lassen wollen“, begrüßte der Vizepräsident der
Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die heutige
Zustimmung der Europaabgeordneten in Straßburg zum Richtlinienentwurf
zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung. „Damit wurde der jahrelangen Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes genüge getan – ohne dabei die
nationalen Gesundheitssysteme zu gefährden“, erklärte Montgomery. Die
Entscheidungen der EuGH-Richter zur Kostenerstattung für geplante
Behandlungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat seien bereits seit
langem in deutsches Recht umgesetzt. Nun seien die anderen
Mitgliedstaaten am Zuge, dies auch zu tun. Künftig wird es europaweit
einheitliche Regeln für Patienten geben, die sich im Ausland
medizinisch behandeln lassen wollen.

„Indem nur die Kosten zum Preis einer Behandlung im eigenen Land
übernommen werden müssen, bleiben diese kontrollierbar“, so
Montgomery. Dazu würde auch die den Mitgliedstaaten eingeräumte
Möglichkeit eines Systems von Vorabgenehmigungen für planbare
Behandlungen beitragen. Eine Vorabgenehmigung kann unter anderem dann
gefordert werden, wenn für die Behandlung mindestens eine Nacht im
Krankenhaus erforderlich ist, eine kostenintensive und
hochspezialisierte medizinische Infrastruktur benötigt wird oder die
Behandlung ein erhöhtes Risiko für den Patienten oder die Bevölkerung
darstellt.

Auch der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden hatte sich dafür
ausgesprochen, die Freizügigkeit von Patienten für einen europaweiten
Zugang zu ärztlichen Leistungen über den medizinischen Notfall hinaus
zu erleichtern. Deshalb hatten die Delegierten des Ärztetags die
Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, die
entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen.

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