Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am
heutigen Freitag der Verordnung zum Aufbauhilfefonds zugestimmt,
welche die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Dazu erklärt
die Tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marlene Mortler:
„Es ist gut, dass die Menschen in den Hochwassergebieten jetzt die
Gewissheit haben: Bund und Länder lassen sie nicht allein. Die am
Freitag auf den Weg gebrachte Verordnung regelt die Verteilung der
acht Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds an die vom Hochwasser
betroffenen Länder sowie die Schadensregulierung. Die EU-Kommission
hat zudem genehmigt, dass der Bund bei Kurzarbeit in von Hochwasser
betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.
Dies wird auch dazu beitragen, den wichtigen Wirtschaftsfaktor
Tourismus in den überfluteten Regionen wieder voran zu bringen.
Dass die hierfür erforderlichen Sanierungsarbeiten auf Hochtouren
laufen, davon konnte ich mir jüngst beim Besuch betroffener Hotels
und Gaststätten im bayerischen Deggendorf exemplarisch ein Bild
machen.
Die Auszahlung der Gelder an Bürger, Betriebe und sonstige
Institutionen erfolgt durch die Länder. Diese können
Ausgleichszahlungen von maximal 80 Prozent der Gesamtschadenssumme
beantragen.
Für die Tourismusbranche ist die Gewissheit besonders dringlich,
Hilfsgelder jetzt ausgezahlt zu bekommen. Um gerade in
Urlaubsregionen noch von der laufenden Sommersaison zu profitieren,
sind sie vielerorts besonders zügig in Vorleistung getreten.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus hat bereits im Juli
Sondermittel des Bundeswirtschaftsministeriums in Höhe von 250.000
Euro für eine Marketing-Kampagne in wichtigen Quellmärkten erhalten,
um Stornierungen besorgter Auslandsgäste zu vermeiden und um zu
zeigen: Unser Reiseland Deutschland hat der furchtbaren
Naturkatastrophe zum Trotz nichts von seiner Attraktivität verloren.“
Hintergrund: Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe
mit acht Milliarden Euro vor. Die Kosten für den Wiederaufbau der
zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro
übernimmt der Bund allein. Die Länder beteiligen sich zur Hälfte an
der übrigen Finanzierung mit insgesamt 3,25 Milliarden Euro. Sie
erhalten 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zu erbringen.
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