Das Aufnehmen von Ermittlungen gegen Abgeordnete unterliegt strengen Richtlinien, die in einem Bundesgesetz festgeschrieben sind. Nach den Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren (RiStBv) Abschnitt 192 müssen bei Mitgliedern des Bundestags zunächst sowohl die Präsidentin des Bundestags als auch das Bundesjustizministerium über die Vorwürfe informiert werden. Dies geschah in den vergangenen Tagen.
Auch Manuel Gava selbst bekam Bescheid, laut Retemeyer per Brief. Sind alle informiert, läuft eine Frist von 48 Stunden ab. Erst danach kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen starten.
Eigentlich genießen Mitglieder des Bundestags Immunität, das heißt, sie sind vor Strafverfolgung geschützt. Erst, wenn die Immunität aufgehoben ist, können Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dies war bei Manuel Gava jedoch nicht nötig. Der Grund: Der Bundestag hat für die laufende Wahlperiode pauschal die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete genehmigt. Dafür muss die Immunität nicht eigens vom Bundestag aufgehoben werden.
Gava vertritt seit 2021 den Wahlkreis Osnabrück, Heimatstadt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, im Bundestag. Damals hatte Gava überraschend das Direktmandat errungen und damit Mathias Middelberg, in der CDU-Bundestagsfraktion Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen, ausgestochen.
Am 28. November hatte Gava öffentlich seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag bekannt gegeben und dies mit „gesundheitlichen Gründen“ begründet. Der NOZ gegenüber räumte Gava kurz darauf jedoch ein, über eine mehrmonatige Phase von Sommer bis Ende 2023 „mit einer gewissen Regelmäßigkeit“ Kokain konsumiert zu haben.
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