Berghegger reagierte damit auf eine Mitteilung des IT-Dienstleisters Dataport vom Donnerstag, einer Anstalt öffentlichen Rechts, die das Vergabeverfahren für die Bezahlkarten organisiert. Demnach wird sich die Einführung der Bezahlkarten in Deutschland „aufgrund einer von einem im Vergabeverfahren unterlegenem Bieter eingelegten Beschwerde“ beim Oberlandesgericht Karlsruhe auf unbestimmte Zeit verzögern.
„Die rasche Einführung der Bezahlkarte ist aus Sicht der Kommunen wichtig, denn sie kann den Verwaltungsaufwand für die Sozialbehörden deutlich verringern“, betonte DStGB-Hauptgeschäftsführer Berghegger. „Dennoch muss in einem Rechtsstaat ein rechtmäßiges, transparentes und gerichtlich überprüfbares Vergabeverfahren erfolgen.“
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