Im Jahr 2016 erhielten in der Europäischen Union
(EU) 39% der Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren formale
Kinderbetreuung: Für 29% wurde der volle oder ein ermäßigter Preis
bezahlt, 10% besuchten entsprechende Einrichtungen kostenlos.
Bezahlte Leistungen werden in städtischen, stadtnahen und ländlichen
Gebieten ähnlich stark in Anspruch genommen (etwa ein Drittel der
Kinder erhielt in allen Gebieten vollbezahlte oder vergünstigte
Betreuung). Einen geringfügigen Unterschied gibt es bei der Nutzung
kostenloser Dienste: Der diesbezügliche Wert liegt bei 11% in den
Großstädten, bei 10% in den kleineren Städten und Vororten und bei
lediglich 6% in den ländlichen Gebieten.
68% der EU-Haushalte mit mindestens einem Kind im Alter von bis zu
zwölf Jahren sind mit dem Zugang zu formaler Kinderbetreuung
zufrieden. Als Hauptgründe, aus denen diese Dienstleistungen nicht
(stärker) genutzt werden, führten die Haushalte in der EU Folgendes
an: finanzielle Gründe (16%), keine Plätze verfügbar (4%),
ungeeignete Öffnungszeiten (3%), Entfernung (2%) sowie
Unzufriedenheit mit der Qualität der Dienste (1%).
Betreuung und Unterstützung von Kindern ist einer der 20 zentralen
Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte.
In acht EU-Mitgliedstaaten erhielt mehr als die Hälfte der Kinder
im Alter von bis zu zwölf Jahren formale Kinderbetreuung. Der höchste
Anteil wurde in Dänemark registriert, wo fast 86% der Kinder formal
betreut wurden. Hohe Anteile bei der formalen Kinderbetreuung wurden
auch in Schweden (70%), dem Vereinigten Königreich (65%) und
Deutschland (64%) verzeichnet.
Elf Länder lagen über dem EU-Durchschnitt (29%) für bezahlte
formale Kinderbetreuung, wobei in fünf dieser Länder mehr als die
Hälfte der Kinder diese Art von Betreuung erhielten: Dänemark (79%),
Schweden (70%), Niederlande (56%), Deutschland und Finnland (je 52%).
Diese ausgewählten Ergebnisse, ein Auszug aus einer 2016
durchgeführten speziellen Datensammlung über den Zugang zu sozialen
Dienstleistungen, wie Bezahlbarkeit von Aus und Weiterbildung,
Beteiligung an Weiterbildung in Verbindung mit beruflichen
Tätigkeiten oder Hobbys oder die Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen, werden von Eurostat, dem statistischen Amt der
Europäischen Union, veröffentlicht.
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.
* * * * * * * * *
Die im Presseportal veröffentlichten Pressemitteilungen stellen
eine kleine Auswahl des umfangreichen Bestands an Informationen von
Eurostat dar.
Das vollständige Informationsangebot von Eurostat ist auf der
Eurostat-Webseite verfügbar (Pressemitteilungen,
Jahresveröffentlichungskalender der Euro-Indikatoren:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/release-calendar, Online-Datenbank,
themenspezifische Rubriken, Metadaten, Datenvisualiserungstools)
Folgen Sie uns auf Twitter @EU_Eurostat und besuchen Sie uns auf
Facebook: EurostatStatistics
Pressekontakt:
EUROSTAT
Eurostat Media Support
Telefon: +352 4301 33408
eurostat-mediasupport@ec.europa.eu
Original-Content von: EUROSTAT, übermittelt durch news aktuell