Dauerhafte Grenzkontrollen sind laut Schengener Abkommen seit 1995 unzulässig. Ein generelles Einreiseverbot für Menschen ohne Papiere oder aus einem bestimmten Drittstaat verstieße ebenfalls gegen diesen Grenzkodex, außerdem gegen das Recht auf Asyl gemäß EU-Grundrechtecharta, die EU-Asylverfahrensrichtlinie, die Dublin-Richtlinie sowie die Genfer Flüchtlingskonvention. Auch der völkerrechtlich verankerte Schutz vor Zurückweisungen – eine Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg – würde verletzt. Zudem verlangt das in EU-Verträgen verankerte Verhältnismäßigkeitsprinzip eine individuelle Prüfung der Einreise; hinzu kommen das Diskriminierungsverbot und die Verpflichtung zur Einhaltung von Kinderrechten.
Konservative Juristen argumentieren, das Thema Migration berühre „Kernbereiche nationaler Souveränität“, weshalb gegenüber EU-Verträgen eine Notstandsregelung greifen könne. Doch handelt es sich bei der Migration nach Deutschland nicht um eine „Katastrophe“, zudem nimmt sie längst rapide ab. Interessant ist diese Argumentation dennoch – sie belegt, dass CDU und CSU eine nationale, antieuropäische Union geworden sind.
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