Keine Frage: Es ist immer ärgerlich, wenn sich
Kunden oder Patienten nicht an Absprachen halten. Besonders ärgerlich
wird es, wenn es sich dabei um Termine bei Fachärzten handelt, auf
die Patienten oftmals lange warten müssen. Wer dann einfach nicht
kommt, nimmt anderen Patienten die Gelegenheit, einen Spezialisten zu
konsultieren. Denn die Wartezeiten sind lang. Genau das ist jedoch
auch das Argument von Verbraucherschützern gegen die Strafgebühr für
verpasste Termine. Sie sagen, dass Patienten bei vereinbarten
Terminen dann genauso eine Gebühr verlangen dürften, wenn sie
stundenlang im Wartezimmer auf den Termin warten müssen. Und damit
haben sie recht. Denn viel häufiger hängen wir bei der telefonischen
Terminvereinbarung in Warteschleifen fest, um uns auf einen Termin im
übernächsten Monat vertrösten zu lassen, ehe wir im überfüllten
Wartezimmer Platz nehmen, um dann im Viertelstundentakt genervt auf
die Uhr zu schauen. Wenn dann ein Patient pro Tag die Verabredung mit
seinem Arzt verschwitzt, wird dieser sicherlich nicht däumchendrehend
im Behandlungsraum sitzen. Schließlich gibt es in Zeiten des
Ärztemangels genug Kranke, um die er sich dann kümmern kann.
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