Neuer Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung gewählt / Nach Berufung durch Stiftungsratsvorsitzende Karin Prien werden Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen

Der Deutsche Bundestag hat heute die Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Gleichstellung für die 21. Legislaturperiode gewählt. Unter Vorsitz von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird der neue Stiftungsrat die Arbeitsschwerpunkte und Vorhaben der Bundesstiftung Gleichstellung maßgeblich gestalten.

Lisi Maier und Dr. Arn Sauer, Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit und einen konstruktiven Austausch mit dem neuen Stiftungsrat, um unser gemeinsames Ziel – die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland – zu erreichen. Ob bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Unterstützung der praktischen Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort, einem Aufwachsen ohne starre Rollenbilder für Kinder und Jugendliche oder an weiteren Stellen: Wir werden mit vereinten Kräften daran arbeiten, Gleichstellung in Deutschland voran zu bringen.“

In der 21. Legislaturperiode gehören dem Stiftungsrat neben der Vorsitzenden Karin Prien (CDU/CSU) folgende Personen an:

CDU/CSU

Wolfgang Dahler (Stellvertretung: Stephan Albani)

Ralph Edelhäußer (Stellvertretung: Ellen Demuth)

Oliver Pöpsel (Stellvertretung: Harald Orthey)

Astrid Timmermann-Fechter (Stellvertretung: Dr. Anja Weisgerber)

SPD

Jasmina Hostert (Stellvertretung: Felix Döring)

Josephine Ortleb (Stellvertretung: Carmen Wegge)

Bündnis 90/Die Grünen

Ulle Schauws (Stellvertretung: Filiz Polat)

Die Linke

Kathrin Gebel (Stellvertretung: Maik Brückner)

Der Stiftungsrat besteht laut Errichtungsgesetz der Bundesstiftung Gleichstellung aus zehn Mitgliedern des Deutschen Bundestages. In dieser Legislaturperiode wurden acht Mitglieder des Bundestags als Stiftungsratsmitglieder gewählt. Nach Berufung der gewählten Mitglieder durch Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien wird der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung seine Arbeit aufnehmen.

Über die Bundesstiftung Gleichstellung

Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung stärkt und fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Sie bündelt Kompetenzen in der Gleichstellungsarbeit und trägt gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik dazu bei, die Gleichberechtigung der Geschlechter effektiver durchzusetzen und bestehende Nachteile aus dem Weg zu räumen. Ihre Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für Geschlechtergerechtigkeit zu unterstützen. Sie ist darüber hinaus ein „Offenes Haus für Gleichstellung“, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können.

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