neues deutschland: Bundestagsausschuss verweigert Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Der Innenausschuss des Bundestags hat am Mittwoch
mehrheitlich den Einstieg in die Ablösung der Staatsleistungen an die
Religionsgemeinschaften abgelehnt. Wie die in Berlin erscheinende
Tageszeitung „neues deutschland“ in ihrer online-Ausgabe berichtet,
fand ein entsprechender Gesetzentwurf der Linksfraktion, mit dem
diese unter anderem eine öffentliche Anhörung verlangt hatte, keine
Mehrheit. Der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju
Sharma, sprach von einem großen Fehler. „Es wäre das mindeste
gewesen, sich mittels einer öffentlichen Anhörung mit der Thematik
unter Einbeziehung aller Beteiligten auseinanderzusetzen«, zitiert
ihn „neues deutschland“.

Nach Artikel 140 des Grundgesetzes ist eine bundesrechtliche
Neuregelung verlangt, die bisher aber nicht vorgelegt wurde. »Wir
haben es bei der Ablösung der Staatsleistungen mit einem
Verfassungsauftrag zu tun, der seit über 90 Jahren nicht erfüllt
wurde«, gibt die Zeitung Raju Sharma nach der Entscheidung des
Ausschusses wider. Deutliche Kritik übte dieser am Verhalten der SPD.
Diese hatte dem Vernehmen nach im Innenausschuss dem Antrag der
Linksfraktion zunächst zugestimmt, dann aber eine Wiederholung der
Abstimmung beantragt, um die Initiative doch noch abzulehnen. »So
geht man nicht mit unserer Verfassung um«, sagte Sharma. » Zumal die
SPD mit ihrem Verhalten ihre Orientierungslosigkeit bei dem Thema
unter Beweis gestellt hat: Erst antäuschen und dann wegducken.«

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