Der zweite Versuch wird also unternommen: Der
Bundesrat hat – bei Enthaltung des schwarz-gelben Hessen –
beschlossen, ein NPD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht zu
beantragen.
Ob ein Verbot kommen wird, ist dabei so offen wie die Frage, ob
Bundesregierung oder Bundestag nachziehen. Sind die gesammelten
Materialien tatsächlich V-Mann-frei? Für wie konkret gefährlich wird
Karlsruhe die Partei halten? Wie wird der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte urteilen? Außerhalb der »wehrhaften Demokratie« sind
Parteienverbote ein Tabu. Wie auch andere Eigenheiten deutschen
Polit-Rechts, etwa das so genannte Vermummungsverbot.
Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, sagt das
Sprichwort. Das gilt nun auch für den Bundesrat. Aus dem ersten
Verfahren lassen sich keinerlei Rückschlüsse ziehen, denn damals kam
das Gericht nicht einmal in die Nähe der Hauptsache. Es ist aber kein
gutes Zeichen für ein solches Verfahren, dass die Experten des
Bundesinnenministers so skeptisch sind – und über die
Selbstsicherheit der NPD-Vertreter kann man sich bereits jetzt
gründlich ärgern.
Dennoch ist der Antrag alternativlos. In den vergangenen Monaten
und Jahren haben die Länder sich derart unter Zugzwang gesetzt, dass
alles andere wie ein Demokratiesiegel für die NPD ausgesehen hätte.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Lage vom Dezember 2012 nicht in ein
paar Jahren als eine Situation erweist, in der man nur verlieren
konnte.
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