NOZ: DGB fordert Rechtsanspruch auf Weiterbildung

DGB fordert Rechtsanspruch auf Weiterbildung

Arbeitsminister Heil legt Gesetz zum Umbau der Bundesagentur für
Arbeit vor

Osnabrück. Die an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett vorliegenden
Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Bundesagentur für
Arbeit (BA) zu einer Weiterbildungsagentur für alle zu machen, gehen
den Gewerkschaften nicht weit genug. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach
sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Auch Arbeitgeber, Länder und
der Bund müssen mehr für Weiterbildung tun – hier kann nicht die
Verantwortung allein bei den Agenturen abgeladen werden.“ Nötig seien
Rechtsansprüche nicht nur auf Weiterbildungsberatung, sondern auf
Weiterbildung. „Wir brauchen hierfür konkrete Angebote sowie
zeitliche und finanzielle Ressourcen für Arbeitnehmer.“ Dafür müssten
im Zuge der nationalen Weiterbildungsstrategie, die die
Bundesregierung aufsetzen wolle, Antworten gegeben werden.

Die Weiterbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit sollen
nach dem Willen von Heil langfristig nicht nur Jobsuchenden, sondern
allen Arbeitnehmern offenstehen. Das „Gesetz zur Stärkung der Chancen
für Qualifizierung und für mehr Schutz in der
Arbeitslosenversicherung“ will er an diesem Mittwoch dem Kabinett
vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme von Beschäftigten an den
geförderten Programmen der Arbeitsagentur soll sein, dass ihre
Arbeitgeber die Hälfte der Kosten tragen. Die Förderung soll
insbesondere Arbeitnehmern in Berufen zugutekommen, die durch die
Digitalisierung besonders gefährdet sind.

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