Lebensmittelrückruf: Foodwatch legt erstmals
Beschwerde gegen Veterinäramt ein
Verbraucherorganisation kritisiert mangelhafte Warnung –
Geschäftsführer Rücker: Zuständigkeit muss bei Behörden liegen
Osnabrück. Die Verbraucherorganisation Foodwatch wirft
niedersächsischen Behörden schwere Fehler bei der Information über
einen Lebensmittelrückruf vor. Nach Informationen der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) hat Foodwatch erstmals eine Dienst-
und Fachaufsichtsbeschwerde gegen ein Veterinäramt eingelegt. Diese
richtet sich gegen die Leiterin des Delmenhorster Veterinäramtes.
„Durch die mangelhafte Warnung haben das Unternehmen und die
Behörde die Möglichkeit in Kauf genommen, dass Menschen schwer
erkranken. Das ist verantwortungslos“, sagte
Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker der Zeitung. Das Unternehmen
„Zur Mühlen“ (Böklund) hatte mehrere Hähnchenfleischprodukte wegen
einer möglichen Belastung mit Listerin zurückgerufen, ohne auf die
Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Listerin ist eine Bakterienart, die
eine seltene, oft schwer verlaufende Infektionskrankheit auslösen und
in Einzelfällen zum Tod führen kann. Das Veterinäramt in Delmenhorst
verzichtete als Kontrollbehörde laut Foodwatch auf eine Anordnung,
die fehlenden Informationen zu ergänzen.
Deshalb legten die Verbraucherschützer nun die Beschwerde beim
Delmenhorster Oberbürgermeister sowie an Niedersachsens
Verbraucherschutzministerium ein. Die Behörden bestätigten den
Eingang, wollten am Montag aber keine Stellungnahme abgeben.
Rücker fordert mehr Einfluss für die Behörden bei
Rückrufprozessen. „Wir wollen, dass die Entscheidung, ob und wie ein
Rückruf stattfindet, in der Behörde fällt“, sagte der
Foodwatch-Geschäftsführer der NOZ. Zudem greife die derzeitige
Rechtslage nicht weit genug. „Es muss ein Gesetz geben mit
spezifischen Kriterien für einen Rückruf.“ Es müsse ein Standard
entwickelt werden, welche Informationen die Unternehmen liefern
müssten und wie diese verbreitet werden.
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