NOZ: Nach Kastenstand-Urteil: Bund willÜbergangsfrist von 15 Jahren für Umbau der Sauenhaltung

Nach Kastenstand-Urteil: Bund will
Übergangsfrist von 15 Jahren für Umbau der Sauenhaltung

Entwurf sieht mehr Platz für Muttertiere vor – Kritik von
Tierschutzbund und Schweinehaltern

Osnabrück. Nach einem höchstrichterlichen Urteil will das
Bundeslandwirtschaftsministerium Sauenhaltern 15 Jahre Zeit lassen,
ihre Ställe tierschutzgerecht umzubauen. Das berichtet die „Neue
Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf.
Dessen Eckdaten will das Ministerium kommende Woche auf der
Agrarministerkonferenz in Landau vorstellen. Demnach sollen Sauen
künftig nur noch wenige Tage im Jahr in sogenannten Kastenständen
fixiert werden dürfen. Bislang schränkt ein Gestänge mehrere Monate
im Jahr die Bewegungsfreiheit der Tiere stark ein. So soll unter
anderem verhindert werden, dass sich die Sauen untereinander
verletzen oder ihre Ferkel erdrücken.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2016 in letzter
Instanz das sogenannte Kastenstand-Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg bestätigt. Demnach müssen Sauen im
Kastenstand ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne an die
danebenliegende Sau im Nachbarkastenstand zu stoßen. Ein Großteil der
Ställe verstößt gegen diese Vorgaben. Nun sollen die Kastenstände
nach den Vorstellungen des Agrarministeriums grundsätzlich 20
Zentimeter länger werden. Im sogenannten Abferkelbereich sollen die
Sauen zudem so viel Platz bekommen, dass sie sich frei drehen können.

Die Bundesregierung will den Bauern eine Übergangsfrist von 15
Jahren einräumen. Während dieser Zeit müssen die Anforderungen des
Gerichts nicht erfüllt werden. Sollte die neue Verordnung noch dieses
Jahr in Kraft treten, würden die Vorgaben 2034 greifen. Dem Deutschen
Tierschutzbund ist das deutlich zu lang. Präsident Thomas Schröder
sagte der „NOZ“, es werde alles dafür getan, dass die „elende Haltung
im Kastenstand“ unverändert weitergehen könne. Dabei hätten Gerichte
festgestellt, dass es sich dabei um eine tierschutzwidrige Haltung
handle. Schröder: „Ökonomie vor Tierschutz – das war, ist und bleibt
offenbar die nationale Tiernutzpolitik der Bundesregierung.“ Die
Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) widersprach der
Kritik. ISN-Geschäftsführer Torsten Staack sagte der „NOZ“, die Frist
von 15 Jahren sei viel zu kurz. Die Ställe – besonders die
Abferkelbereiche – müssten umfassend umgebaut werden. „Es wird kein
Stein auf dem anderen bleiben können“, so Staack. Er forderte zudem
finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung. „Auf einen Betrieb
mit 500 Sauen kommen Kosten von einer Million Euro und mehr zu. Das
geht nicht ohne Unterstützung. Ansonsten geben viele Betriebe einfach
auf.“

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