Bankenaufseher: Kleine Institute bei
Meldepflichten entlasten
Bafin-Chef Hufeld sieht Höhepunkt der Regulierung erreicht
Osnabrück. Bankenaufseher Felix Hufeld will kleine Banken beim
Erfüllen von Vorschriften entlasten. „Es versteht sich von selbst,
dass eine kleine Genossenschaftsbank nicht genauso reguliert und
beaufsichtigt werden muss wie eine Großbank“, sagte der Präsident der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Interview mit der
„Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). Keine Kompromisse könne man
bei der Eigenkapitalausstattung machen, aber administrative
Belastungen wie Meldepflichten sollten für kleine Institute reduziert
werden, präzisierte Hufeld. Das habe allerdings nichts zu tun mit
einem Moratorium für die Umsetzung neuer Richtlinien, wie es der
Genossenschaftsverband unlängst gefordert hatte.
Gut zehn Jahre nach dem Ausbruch der Finanzkrise geht Hufeld davon
aus, „dass die Phase der Verschärfung und deutlichen Verdichtung der
Regulierung ihren Höhepunkt erreicht hat“. Der Bafin-Präsident
erwartet, dass sich die Konsolidierung des deutschen Bankensektors
fortsetzen wird. Er rechne aber damit, dass es nicht nur zu
klassischen Übernahmen und Fusionen kommen werde. „Nicht nur
vollständige Institute, sondern auch einzelne Wertschöpfungsstufen
werden häufiger konsolidiert werden.“
Bafin-Chef: Kryptowährungen anfällig für Geldwäsche
Aufseher Hufeld schließt Einschränkungen nicht aus
Osnabrück. Bankenaufseher Felix Hufeld hat sich erneut in die
Debatte um Kryptowährungen eingeschaltet. „Was uns derzeit Sorgen
bereitet, ist die Pseudonymität, also die Intransparenz der
Teilnehmer, die Krypto-Token anfällig macht für Geldwäsche und
betrügerische Vorgänge“, sagte der Präsident der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Interview mit der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). Experten bevorzugen den Begriff
Krypto-Token, um den Unterschied zu klassischen Währungen zu betonen.
Angesprochen auf ein mögliches Verbot von Kryptowährungen sagte
Hufeld: „Zu solchen drastischen Schritten sehen wir momentan keine
Veranlassung. Aber ich möchte nicht ausschließen, dass wir zu
teilweisen Verboten oder zu Einschränkungen kommen könnten.“
Bei der Regulierung neuer Phänomene sei der Zeitpunkt
entscheidend. „Regulierung kann und sollte nicht schneller
zuschlagen, als die Marktentwicklung selbst stattgefunden hat“, sagte
der Bafin-Chef. „Man muss umgekehrt aber schauen, dass man so eng an
der Marktentwicklung dran bleibt, dass man mit bloßem Auge erkennen
kann, was da passiert.“
Hufeld bekräftigte seine Warnung an Privatanleger vor einem
Investment in Bitcoin & Co. „Ich rate den meisten Verbrauchern, die
Finger davon zu lassen“, sagte er. „Wer aus Neugierde in eine
Kryptoeinheit investieren will, sollte es nur tun, wenn es ihm nichts
ausmacht, das Geld zu verlieren. Aber alle, die ein ernsthaftes
Rendite- oder Anlageinteresse haben, sollen es um Gottes willen sein
lassen.“
Bafin-Chef: Cum-Ex-Skandal noch nicht ausgestanden
Hufeld sieht kein Versagen der Finanzaufsicht
Osnabrück. Steuernachforderungen im Zusammenhang mit dem
Cum-Ex-Skandals könnten für manche deutschen Banken existenzbedrohend
werden. Solche Fälle, in denen die Nachforderungen das Eigenkapital
der Bank überstiegen, habe es bereits gegeben, sagte der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Felix
Hufeld, im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).
Auf die Frage nach möglichen weiteren Fällen sagte Hufeld: „Ich kann
das nicht ausschließen. Die Aufbereitung von Cum-Ex/Cum-Cum ist noch
nicht beendet. Das wird sich noch ein paar Jahre hinziehen.“
Banken und andere Akteure haben jahrelang Steuertricks mit Aktien
rund um den Dividendenstichtag dazu genutzt, um den Fiskus um
Milliarden zu erleichtern. Man spricht hierbei je nach Ausprägung von
Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäften. Nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums beläuft sich der Schaden allein durch die
Cum-Ex-Geschäfte auf 5,3 Milliarden Euro, von denen die Finanzämter
bis Januar 2018 rund 2,4 Milliarden erfolgreich zurückgefordert
hatten. Obwohl es frühe Hinweise gab vergingen Jahre, bis die
Steuerschlupflöcher geschlossen wurden.
Ein Versagen seiner Behörde wies Hufeld zurück. Davon könne keine
Rede sein. Auch die Bafin soll bereits im Jahr 2007 von einem
anonymen Informanten auf das Treiben der Banken aufmerksam gemacht
worden sein, ohne die Hinweise an die zuständigen Stellen
weiterzugeben. „Wir müssen sehr genau hingucken, welche Arten von
Hinweisen gegeben wurden“, sagte Hufeld. „Die Bafin ist nicht für
Steuerfragen zuständig, deshalb sind rein steuerrechtlich motivierte
Hinweise an uns nicht richtig adressiert. Bis vor zwei Jahren war es
uns sogar gesetzlich verboten, irgendwelche vertraulichen Hinweise zu
einzelnen Banken weiterzugeben.“
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